Patienteninformation


Patienteninformationen zur Abrechnung mit Krankenkassen

Privatversicherte: Jede Krankenversicherung behandelt die Abrechnung und die Erstattung von Heilpraktikerrechnungen unterschiedlich. Da der Heilpraktiker nicht berechtigt ist, Abrechungen direkt mit der Krankenkasse vorzunehmen und sie für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung selbst verantwortlich sind, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihnen die Behandlung erstattet wird.

Beihilfeberechtigte: Die Beihilfe übernimmt fast ausschließlich nur einen geringen Teil der Kosten.

Gesetzlich Versicherte: Es gibt keine Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen. Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherer unterschiedliche Leistungserstattungen anbietet.

Wenn Sie Privat- oder privat Zusatzversichtert sind, werden die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.

Der Patient trägt in jedem dieser Fälle letztlich die Differenz, die nicht durch die Krankenkasse erstattet wird.

Ihre Investition - Stand 01. Januar 2023

Pro Sitzung: € 100,--

Eine Sitzung dauert bis zu 90 Minuten zum o.g. Tarif, danach pro begonnener Viertelstunde zusätzlich 10,-- Euro

Familienaufstellungen in der Gruppe: € 120,-- für eine eigene Aufstellung

Abgerechnet wird direkt nach erbrachter Behandlung jeweils im Anschluss an die stattgefundene Sitzung. Komplettpakete, wie Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion bedürfen 3-4 dicht aufeinanderfolgende Termine, welche in der ersten Sitzung zu bezahlen sind. 
Vereinbarte Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt wurden, werden mit 100,- Euro in Rechnung gestellt.

Bitte haben Sie Verständnis, daß diese Angaben unter Vorbehalt jederzeit möglicher Änderungen stehen.

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